AGB
wird herausgegeben von
allbranded GmbH
Stahltwiete 21a
22761 Hamburg
Deutschland
Geschäftsführer: Arne Schubert
Telefon +41 (0) 41 588 10 39
E-Mail service@allbranded.ch
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 120773
Ust-IdNr: DE280339249
Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Werbeartikeln
und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen allbranded GmbH
1. Geltung
a. Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote der allbranded GmbH (im Folgenden „allbranded“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die allbranded mit ihrem Vertragspartner (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Käufer“ genannt) über die von allbranded angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn allbranded ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn allbranded auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a. Alle Angebote von allbranded sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann allbranded innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Bei Bestellungen über das Internet wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und allbranded geschlossen, wenn allbranded die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Absendung der Ware. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung von allbranded, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Auftraggebers.
b. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen allbranded und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
c. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von allbranded nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
d. Angaben von allbranded zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlung
a. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
b. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von allbranded zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von allbranded (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
c. Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität wurde zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart. Bei Zahlung auf Rechnung sind Rechnungsbeträge innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei allbranded. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
d. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
e. allbranded ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von allbranded durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
f. Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf
4. Lieferung und Lieferzeit, Druckreiferklärungen
a. Lieferungen erfolgen ab Werk.
b. Von allbranded in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
c. allbranded kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen allbranded gegenüber nicht nachkommt.
d. allbranded haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die allbranded nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse allbranded die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist allbranded zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber allbranded vom Vertrag zurücktreten.
e. allbranded ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, allbranded erklärt sich zur übernahme dieser Kosten bereit).
f. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind zulässig. Im Falle der Mehr- oder Minderlieferungen schuldet der Auftraggeber, bei unverzüglicher Anzeige der Mehr- oder Minderlieferungen nach § 377 HGB, nur den Kaufpreis für die tatsächlich gelieferte Warenmenge. Mehr- oder Minderlieferungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
g. Gerät allbranded mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von allbranded auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 7. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
h. Dem Auftraggeber wird vor Herstellung des Werkes eine Druckskizze übermittelt, welche auch Zubehörstücke zur Ware enthält. Er hat die Vertragsgemäßheit der Druckskizze unverzüglich zu überprüfen und die Druckskizze im Falle ihrer Vertragsgemäßheit freizugeben (Druckreiferklärung). Die Freigabe bezieht sich auch auf das in der Druckskizze enthaltenen Zubehör. Die Gefahr etwaiger Druckfehler, die auf eine fehlerhafte Druckskizze zurückzuführen sind, geht mit der Freigabe der Druckskizze auf den Auftraggeber über. Hiervon ausgenommen sind Druckfehler, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
5. Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
a. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von allbranded, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Auftraggeber trägt die Versandkosten.
b. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht spätestens mit der übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder allbranded noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und allbranded dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
c. allbranded schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von allbranded genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
d. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch allbranded betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
e. Die Sendung wird von allbranded nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
f. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
• die Lieferung abgeschlossen ist,
• allbranded dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 5. mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
• seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung sechs Werktage vergangen sind und
• der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines von allbranded angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
6. Gewährleistung, Sachmängel
a. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
b. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn allbranded nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge allbranded nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von allbranded ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an allbranded zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet allbranded die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
c. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist allbranded nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
d. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von allbranded, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 7. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
e. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die allbranded aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird allbranded nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen allbranded bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen allbranded gehemmt.
f. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von allbranded den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
g. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
7. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
a. Die Haftung von allbranded auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7. eingeschränkt.
b. allbranded haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
c. Die Haftung von allbranded wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 10 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
d. Soweit allbranded gemäß Ziffer 7. in anderen Fällen als den unter Absatz h. genannten dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die allbranded bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die allbranded bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
e. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von allbranded für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 500.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
f. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von allbranded.
g. Soweit allbranded technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
h. Die Einschränkungen dieser Ziffer 7. gelten nicht für die Haftung von allbranded wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Eigentumsvorbehalt
a. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von allbranded gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
b. Die von allbranded an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von allbranded. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
c. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für allbranded.
d. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (siehe unten Absatz 0) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
e. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an allbranded ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. allbranded ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an allbranded abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. allbranded darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
f. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum von allbranded hinweisen und allbranded hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, allbranded die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber allbranded.
g. allbranded wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei allbranded.
h. Tritt allbranded bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück („Verwertungsfall“), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
9. Sonstige Bestimmungen
a. Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. allbranded macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen und übernimmt keinerlei Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc.
b. Alle urheberrechtliehen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von allbranded erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei allbranded.
c. allbranded ist als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei allbranded gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Das Batteriegesetz verpflichtet alle Endverbraucher, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls ein Auftraggeber Batterien und Akkus an allbranded zurücksenden möchte, sollte auf eine ausreichende Frankierung der Sendung geachtet werden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, diese dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Diese Zeichen finden sich auf Schadstoff haltigen Batterien und Akkus: Pb = Batterie/Akku enthält Blei; Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium; Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber.
d. Umfasst eine Bestellung alkoholische Getränke oder Tabakwaren, so bestätigt der Kunde mit Absenden dieser Bestellung, dass er das zum Erwerb gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte, volljährige Person die Ware entgegen nimmt
e. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link zur Plattform der Europäischen Kommission finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
10. Schlussbestimmungen
a. Die Beziehungen zwischen allbranded und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
b. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen allbranded und dem Auftraggeber nach Wahl von allbranded ist Hamburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen allbranded ist in diesen Fällen jedoch Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
c. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand (08.2014)